Gebührenordnung beim Tierarzt: Mit welchen Kosten Hundehalter rechnen müssen

 

Ob ein harmloser Schnupfen oder ein gebrochener Arm: In vielen Fällen lässt sich ein Arztbesuch kaum vermeiden. Glücklicherweise springen die privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen ein, die bei medizinisch notwendigen Behandlungen die Kosten übernehmen. Wie sieht es aber aus, wenn der geliebte Vierbeiner krank wird? In diesem Fall können sich die Kosten sehr schnell aufsummieren. Damit Hundehalter den Überblick bewahren, stellt der nachfolgende Beitrag die wichtigsten Fakten zur tierärztlichen Gebührenordnung zusammen.

 

Warum Tierarztkosten bei Hunden häufig hoch ausfallen

Vielfach unterschätzen Tierhalter die Kosten, die im Rahmen regelmäßiger Tierarztbesuche auf sie zukommen. Denn neben den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es Notfallsituationen, die eine sofortige Behandlung erfordern. Generell gilt: Je hochwertiger und umfangreicher die medizinische Ausstattung in der Praxis ist, desto höher können die Gebühren ausfallen. Daneben sind der Leistungs- und Zeitaufwand wichtige Faktoren, anhand derer sich der endgültige Preis berechnet.

Für dringende Notfälle, bei Komplikationen oder Behandlungen am Feiertag oder Wochenende verlangen Veterinärmediziner häufig mehr Geld. Schlussendlich gibt es auch regionale Unterschiede, die sich auf den Gesamtpreis pro Tierarztbesuch auswirken. Sofern der Veterinärarzt auf dem Land praktiziert, hat er weniger Ausgaben und verlangt meistens weniger Gebühren. Doch die hohen Kosten erscheinen aus ärztlicher Sicht durchaus berechtigt. Schließlich fließen darin auch die laufenden Kosten (etwa für die Praxismiete) sowie finanzielle Aufwendungen für Arzneimittel, Verbände oder Laborgegenstände ein.

 

Die Gebührenordnung der Tierärzte – was Halter darüber wissen sollten

Grundsätzlich haben sich Veterinärmediziner preislich nach der aktuellen Gebührenverordnung für Tierärzte zu richten. Allerdings schlägt diese Verordnung lediglich einen groben finanziellen Rahmen für die Behandlungskosten vor. Deshalb bietet sich den Veterinärmedizinern ein gewisser Spielraum, um den Kunden den ein- bis dreifachen Satz in Rechnung zu stellen. Notärzten ist es laut aktueller Verordnung sogar gestattet, den vierfachen Satz zu erheben. Aus diesem Grund kommt es vor, dass Hundehalter bei einem Tierarzt für eine identische Leistung mehr bezahlen als bei einem Kollegen. Wie hoch die Gebühren schlussendlich ausfallen, richtet sich folglich auch nach dem individuellen ärztlichen Ermessen.

Basissatz oder erhöhter Satz? Was Tierhalter von der GOT erwarten können

In der tierärztlichen Gebührenordnung sind drei unterschiedliche Sätze vorgesehen. Während der sogenannte „Basissatz“ die Mindestgebühr darstellt, gibt es daneben noch den zwei- oder dreifachen Satz. Für Tierhalter ist es deshalb schwierig, vorab die genauen Kosten zu ermitteln. Meistens ist nur klar, wie teuer die Behandlung mindestens sein wird. Im Zweifelsfall macht es durchaus Sinn, den Tierarzt des Vertrauens vorab nach den Kosten zu fragen.
Gleichwohl gibt der ungefähre Kostenrahmen den Hundehaltern auch ein gewisses Maß an Sicherheit. Durch die festgelegten Preisspannen gibt es weder Dumpingpreise noch Unsummen. Auch inhaltlich wird die GOT vergleichsweise selten überarbeitet. Erstmals veröffentlicht wurde sie im Jahr 1940, um in unregelmäßigen Abständen aktualisiert zu werden. Eine größere Änderung gab es im Jahr 2017, als die Gebühren um 12 Prozent stiegen. Im Jahr 2020 gab es lediglich geringfügige Änderungen wie etwa den (möglichen) vierfachen Gebührensatz für notdienstliche Untersuchungen.

Beispielrechnungen für die Tierarztkosten beim Hund

Im Allgemeinen sind die Kosten der Gebührenordnung der Tierärzte von der jeweiligen Haustierart abhängig. Meistens kostet es etwas mehr, einen Hund zu behandeln als eine Katze. Zurückführen lässt sich dies auf den unterschiedlichen Zeitaufwand. So liegt der einfache Satz bei Hunden für allgemeine Untersuchungen mindestens bei 13 Euro. Halter von Katzen müssten laut Gebührenordnung „nur“ einen Mindestsatz von neun Euro einplanen. Anhand der nachfolgenden Beispiele lassen sich gängige Kosten der Gebührenordnung finanziell einordnen. Doch Achtung: Es handelt sich hierbei lediglich um Richt- und Orientierungswerte, da die genauen Kosten mit den individuellen tierärztlichen Leistungen zusammenhängen.

Den oberen Satz der Gebührenordnung darf der Veterinärmediziner preislich nur überschreiten, wenn der Tierhalter sein Einverständnis erklärt. Ansonsten ist der Arzt verpflichtet, sich preislich an die Höchstgrenzen der GOT zu halten. Im Zweifelsfall sollten sich Hundehalter die voraussichtlichen Kosten genau erläutern lassen. pixabay.com © mirkosajkov (CC0 Creative Commons)

 

So können Grundleistungen in der Gebührenordnung abgerechnet werden

Unter den Begriff „Grundleistungen“ fallen alle „allgemeinen“ Untersuchungen wie etwa Beratungen, Vorsorgetermine oder stationäre Aufenthalte. Im Rahmen der GOT können die Preisspannen beispielsweise folgendermaßen ausfallen:

Höhere Kosten für spezielle Untersuchungen und Operationen

In einigen Fällen reichen allgemeine Untersuchungen nicht aus. Erkrankt ein Hund schwer, können weiterführende Untersuchungen oder gar operative Eingriffe nötig sein. Insbesondere geplante oder spontane Operationen ziehen teilweise Kosten in vierstelliger Höhe nach sich. Hinzu kommen Vor- und Nachbehandlungen, die oft zusätzlich Geld kosten.

 

 

 

Um den Betrag prüfen zu können, sollten sich Hundehalter eine Rechnung ausstellen lassen. Darauf sollten das Datum, die tierärztliche Leistung, die Diagnose sowie Rechnungsbetrag und Mehrwertsteuer ersichtlich sein. Etwaige Gebühren für Medikamente oder Materialien sowie Fremdleistungen muss der Veterinärarzt ebenfalls auf der Rechnung aufführen. pixabay.com © mirkosajkov (CC0 Creative Commons)

 

Haustierkrankenversicherung deckt hohe Kosten ab

Um im Fall der Fälle finanziell abgesichert zu sein, können Hundehalter für den geliebten Vierbeiner eine Krankenversicherung abschließen. Wie die Heimtierstudie berichtet, haben hierzulande bereits gut 33 Prozent aller erfassten Hunde eine Kranken- oder OP-Versicherung. Aus gutem Grund, da die Versicherung im Ernstfall für bestimmte Kosten aufkommt. Abhängig vom gewählten Tarif deckt das Leistungsspektrum sogar kostspielige Operationen ab. Welcher Tarif am besten geeignet ist, bemisst sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes. Es ist generell sinnvoll, sich bei der Tierkrankenversicherung für einen Tarif zu entscheiden, der mindestens den zweifachen Gebührensatz abdeckt.

 

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