Warum eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll und sicher ist
Schnell ist es passiert – der Hund reißt sich los und rennt über die Straße, die Bremsen quietschen und es kommt zu einem Auffahrunfall! Solche oder so ähnliche Szenarien machen sofort deutlich, warum jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung haben sollte.
Es muss ja gar nicht immer gleich so schlimm sein
Zugegeben, das einleitende Beispiel ist hart. Dennoch kommen solche Unfälle vor. Bestenfalls bleibt es bei Sachschäden. Schlimmstenfalls tragen Mensch und Tier schlimme Verletzungen davon oder es gibt Todesopfer.
Dabei reichen kleinere „Delikte“ schon aus. Der Hund hüpft freudig an den Beinen einer Passantin auf und ab. Dass diese Frau eine 1000 Euro teure Seidenhose aus der Frühjahrskollektion eines Top-Designers trägt, ist Pech – für den Hundehalter!
Denn trägt das gute Stück Flecken davon oder hat gar Löcher, muss der Hundehalter ran. Da hilft es auch nichts, wenn der kleine Hund nur mal „hallo“ sagen wollte.
Weitere Gelegenheiten zu denen eine Hundehaftpflicht gute Dienste leisten kann:
Sachschäden an Autos durch Kratzer
Ein Hund bellt lautstark aus dem Auto und der eigene Hund spring das Auto an, um zurückzubellen oder nachzusehen, was denn da los ist. Schon sind die Kratzer im Auto und der Lack kann teuer sein!
Personenschäden durch Kratzer, einen Biss oder einen Unfall
Im Getümmel hat der Hund die Nerven verloren. Ein Passant wollte den nervlich völlig erschöpften Hund streicheln – der sonst eigentlich liebe Hund schnappt heute plötzlich zu! Eventuelle Behandlungskosten beim Arzt oder Arbeitsausfälle durch eine unbrauchbare Hand muss der Hundehalter bezahlen.
Zerstörte oder beschädigte Gegenstände
In einem Anfall von Freude schnappt sich der Hund im Reitstall einen teuren Sattelgurt und kaut darauf herum, als sei es sein liebstes Spielzeug. Oder der treue Gefährte kann die Heimkehr von Herrchen und Frauchen nicht erwarten und kratzt aufgeregt an den Mahagoniholz-Türen der Mietwohnung.
Diese Beispiele zeigen, wie schnell es selbst mit den liebsten Hunden zu einem größeren Schaden kommen kann.
Wo immer Menschen ernsthaft durch einen Hund zu Schaden kommen, wird es besonders teuer. Neben den Behandlungskosten können Verdienstausfälle, Schmerzensgelder oder im Falle von Todesopfern hohe Entschädigungssummen auf einen Hundehalter zukommen.
Wenn die Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht ist
Hundehalter in diesen Bundesländern müssen eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei ist es egal, ob der Hund groß oder klein, lieb oder gefährlich ist.
• Berlin
• Hamburg
• Niedersachsen
• Sachsen-Anhalt
• Schleswig-Holstein
• Thüringen
In fast allen Bundesländern, die Rasselisten (Polizeiverordnung zum Halten potenziell gefährlicher Hunde) führen, müssen Halter von Hunden der Kategorie I und regional auch Halter von Listenhunden Kategorie II auf jeden Fall eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Einzige Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern, in dem weder für normale noch für Listenhunde eine Versicherungspflicht besteht.
Derzeit führen alle Bundesländer bis auf Niedersachsen (wo sowieso Versicherungspflicht herrscht) Rasselisten.
Darauf muss bei Abschluss eines Vertrages geachtet werden
Eine Hundehaftpflichtversicherung muss für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden aufkommen. Die Policen unterscheiden sich stark in den Deckungssummen. Empfehlenswert sind Produkte ab 5 Millionen Deckungssumme in allen drei Bereichen.
Mietsachschäden sollten unbedingt zum Versicherungsumfang gehören. In diesem Punkt müssen Hundefreude das Kleingedruckte sorgfältig selbst lesen und sich direkt bei einem kompetenten Versicherer umfassend beraten lassen. Zum Beispiel bietet der Digitalversicherer Coya eine umfangreiche und kostengünstige Hundehaftpflicht an, welche zudem direkt online abgeschlossen werden kann.
Manche Versicherer verlangen eine höhere Prämie für Kampfhunde und Listenhunde – andere nicht. Wer einen solchen Hund sein Eigen nennt, spart durch die sorgfältige Auswahl des Versicherungsunternehmens bares Geld. Ein Halter muss die besondere Rasse seines Hundes vor Abschluss des Vertrages ohne gesonderte Aufforderung dem Versicherer mitteilen. Wird ein Kampfhund in eine Police hineingemogelt, kann der Versicherer die Zahlung im Schadensfall selbstverständlich ablehnen.
Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist in der Regel sinnvoll und vertretbar. Im Schadensfall können Versicherungen Policen nämlich auch kündigen oder die Prämie erhöhen. Kleine Schäden regelt man daher besser außerhalb der Versicherung.
Manchmal lässt sich die Hundehaftpflicht zu einer bestehenden Personenhaftpflichtversicherung kostengünstig dazubuchen.